ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

LEI Register

Der LEI-Service (https://www.leinummer.de) wird bereitgestellt von der LEI Register OU (LEI-Nummer 894500SMOMUFH0UZXT46, Adresse Uus 21-2, 10111, Tallinn, Estland, eingetragen nach estnischem Recht). Die LEI Register OU ist in Deutschland unter dem Namen LEI Register tätig. Die LEI Register OU ist eine LEI-Registrierungsstelle. Wir arbeiten mit der von der GLEIF zertifizierten LOU RapidLEI (Ubisecure Oy) zusammen, LEI-Nummer 529900T8BM49AURSDO55.

1. Neuer LEI, LEI-Verlängerung und LEI-Übertragung

1.1. Für die Beantragung einer neuen LEI-Nummer, die Verlängerung einer bestehenden LEI-Nummer oder die Übertragung einer von LEI Register verwalteten LEI-Nummer muss der Antragsteller das entsprechende Antragsformular ausfüllen, seine Daten übermitteln und den entsprechenden Service per Kreditkarte, PayPal oder Banküberweisung bezahlen.

1.2. Der Antragsteller erklärt sich durch das Absenden des Formulars mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LEI Register einverstanden. Der Antragsteller versichert, dass die eingereichten Daten korrekt sind und dass er die volle Befugnis hat, eine LEI-Nummer im Namen der juristischen Person (Kunde) zu beantragen. Dem Antragsteller ist bekannt, dass seine Kontaktdaten gegebenenfalls an die Local Operating Unit (LOU) weitergegeben werden.

1.3. Dem Antragsteller ist bekannt und er erklärt sich damit einverstanden, dass alle Rechte an LEI Register abzutreten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der gewählten LOU zu unterzeichnen sind. Die Nutzungsbedingungen von RapidLEI zum Beispiel finden Sie hier. Die Nutzungsbedingungen der LOUs unterscheiden sich kaum, da sie alle den Richtlinien der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) unterliegen.

1.4. Der Antragsteller überträgt LEI Register alle Rechte, den LEI der juristischen Person in seinem Namen zu verwalten. Beantragung einer neuen LEI-Nummer: Der Antragsteller überträgt LEI Register alle erforderlichen Rechte, um im Namen der juristischen Person eine LEI-Nummer zu beantragen. Der Antragsteller überträgt zur Verlängerung seiner LEI-Nummer LEI Register alle erforderlichen Rechte, um im Namen der juristischen Person eine LEI-Nummer zu verlängern. Übertragung einer LEI-Nummer: Der Antragsteller überträgt LEI Register alle erforderlichen Rechte, um die LEI-Nummer unter der Verwaltung von LEI Register zu übertragen.

1.5. Dem Antragsteller einer LEI-Übertragung ist bekannt, dass eine LEI-Übertragung mit einem Wechsel der LOU einhergeht bzw. einhergehen kann. Verlängerung einer LEI-Nummer: Wenn der Antragsteller bei LEI Register die Verlängerung seiner LEI-Nummer beantragt, die nicht unter dessen Verwaltung steht, kann der LEI nur unter der Verwaltung von LEI Register übertragen werden. Der LEI kann vor oder während seiner Verlängerung oder im Rahmen des LEI-Verlängerungsprozesses übertragen werden. LEI Register kann nur LEI-Nummern erneuern, die unter der eigenen Verwaltung stehen.

1.6. Ein LEI, der von LEI Register verwaltet wird, kann frühestens 60 Tage vor seinem Ablauftermin verlängert werden. Wenn der Kunde jedoch einen LEI überträgt und verlängert, der von einem anderen Dienstleister als LEI Register verwaltet wird, und das „nächste Verlängerungsdatum“ (next renewal date) der LEI-Nummer mehr als 60 Tage zurückliegt, kann sich der Verlängerungszeitraum für den LEI um die entsprechende Anzahl der Tage reduzieren.

1.7. LEI Register beginnt mit der Registrierung, Verlängerung und/oder Übertragung der LEI-Nummer, nachdem der Antrag und die Zahlungsbestätigung eingegangen sind.

1.8. Dem Antragsteller ist bekannt, dass er möglicherweise zur Vorlage einer Vollmacht oder eines anderen Nachweises aufgefordert wird, aus dem hervorgeht, dass er berechtigt ist, einen LEI im Namen der juristischen Person zu beantragen.

1.8.1 Nur ausgewiesene Unterzeichner dürfen den Brief oder die Vollmacht in ihrer jeweiligen Identität unterzeichnen. Dem Antragsteller ist bekannt, dass es verboten ist und einen Identitätsbetrug darstellt, sich als Zeichnungsberechtigter auszugeben.

1.9. Dem Antragsteller ist bekannt, dass er möglicherweise zur Vorlage weiterer Dokumente aufgefordert wird. Zum Beispiel kann LEI Register Dokumente anfordern, die den Nachweis für die Eintragung der juristischen Person erbringen, Dokumente, aus denen hervorgeht, wer die bevollmächtigten Vertreter der juristischen Person sind, Dokumente, aus denen das Gründungsdatum der juristischen Person hervorgeht oder Dokumente, aus denen hervorgeht, wann Änderungen an den Daten der juristischen Person vorgenommen wurden.

1.10. Dem Antragsteller ist bekannt, dass er verpflichtet ist, Daten über die Muttergesellschaft (Level-2-Daten) zu melden, wenn die juristische Person einem direkten und/oder übergeordneten Unternehmen unterstellt ist, das eine Mehrheitsbeteiligung (in der Regel >50 %) besitzt und die Abschlüsse des Tochterunternehmens konsolidiert. Wenn die juristische Person keinen übergeordneten Unternehmen unterstellt ist oder diese nicht angeben kann, müssen Sie einen Grund für die Nichtbereitstellung von Daten über übergeordnete Unternehmen (Level-2-Daten) angeben. Dazu wählen Sie eine Ausnahme von der Meldepflicht aus.

1.10.1. LEI Register kann den Antragsteller kontaktieren, um zusätzliche Dokumente zur Überprüfung der Konsolidierung vorzulegen.

1.11. Dem Antragsteller ist bekannt, dass er den LEI des Hauptsitzes angeben muss, wenn es sich bei der juristischen Person um eine internationale Niederlassung handelt. Ohne die Angabe der LEI-Nummer des Hauptsitzes kann LEI Register die LEI-Beantragung nicht weiter bearbeiten.

1.11.1. Das „nächste Verlängerungsdatum“ der LEI-Nummer einer internationalen Niederlassung ist dasselbe wie das „nächste Verlängerungsdatum“ der LEI-Nummer ihres Hauptsitzes.

1.12. Dem Antragsteller ist bekannt, dass LEI Register Informationen über Fondsbeziehungen anfordern kann, wenn es sich bei der juristischen Person um einen Fonds handelt (Fondsverwaltungsgesellschaft, Dachfonds eines Teilfonds und/oder Masterfonds eines Feederfonds).

1.12.1. LEI Register kann den Antragsteller kontaktieren, um zusätzliche Dokumente zur Überprüfung der Fondsbeziehung(en) anzufordern.

1.12.2. Um eine Beziehung zu melden, ist ein LEI von der Fondsverwaltungsgesellschaft, dem Dachfonds und dem Master-Fonds erforderlich.

1.13. Der LEI wird so bald wie möglich bereitgestellt. In 90 % der Fälle werden neue LEI-Nummern innerhalb von 1–3 Stunden vergeben. Die Überprüfung der Daten zum Mutterunternehmen und zu Fondsbeziehungen kann bis zu 48 Stunden dauern. Verlängerungen der LEI-Nummer können bis zu 7 Tage dauern. Bei Problemen mit der Datenüberprüfung oder in seltenen Fällen dauert die Bearbeitung gegebenenfalls länger als üblich.

1.14. Nach Abschluss erhält der Antragsteller eine Bestätigungs-E-Mail mit der Rechnung an die in der LEI-Beantragung angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse.

1.15. Dem Antragsteller ist bekannt und er erklärt sich damit einverstanden, dass der Antrag nach seinem Einreichen und der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich ist. Nachdem LEI Register den Antrag auf Übertragung erhalten hat, kann dieser nicht mehr widerrufen werden. Nachdem LEI Register die Zahlungsbestätigung für eine neue LEI-Nummer, eine LEI-Verlängerung oder einen Antrag auf Verlängerung und Übertragung erhalten hat, kann dieser Antrag nicht mehr widerrufen werden. Hat der Antragsteller ausreichende Informationen zur Bearbeitung der LEI-Beantragung bereitgestellt, lässt sich Vorgang nicht mehr stoppen und der LEI wird ausgestellt.

1.16. Dem Antragsteller ist bekannt, dass LEI Register und die zuständige LOU bei Nichtbereitstellung der angeforderten Informationen (einschließlich aller zuvor genannten Daten) durch den Kunden das Bestmögliche versuchen werden, um die Beantragung der LEI-Nummer erfolgreich abzuschließen. In diesem Fall werden die Angaben zur Muttergesellschaft (Level-2-Daten) möglicherweise als nicht öffentlich eingestuft oder die Daten zur Fondsbeziehung nicht veröffentlicht. Kann die LEI-Nummer nicht ausgestellt, verlängert und/oder übertragen werden, weil der Antragsteller die erforderlichen Informationen nicht bereitstellt, sind LEI Register und die entsprechende LOU nicht für etwaige Schäden im Zusammenhang mit der LEI-Nummer verantwortlich.

1.17. Dem Antragsteller ist bekannt, dass nach der Vergabe einer LEI-Nummer diese und die mit der LEI-Nummer verbundenen Stammdaten der juristischen Person auf der Website von GLEIF und LEI Register veröffentlicht werden. Nach der Vergabe einer LEI-Nummer kann diese nicht mehr gelöscht oder auf eine andere juristische Person übertragen werden.

1.18. 60 Tage vor der Verlängerung einer LEI-Nummer (d. h. 60 Tage vor dem Ablaufdatum des bezahlten Zeitraums) sendet LEI Register eine E-Mail an die angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse.

2. Mehrjährige Pläne und automatische Verlängerungen

2.1. Der Einfachheit halber bietet LEI Register die Möglichkeit, die Verlängerungsgebühr im Voraus für bis zu 5 Jahre zu bezahlen.

2.1.2. Wenn der Kunde eine Verlängerung der LEI-Nummer für mehrere Jahre gekauft hat, übernimmt LEI Register die Kosten für die Verlängerung für den jeweils bezahlten Zeitraum.

2.1.3. Hat der Kunde eine mehrjährige Verlängerung seiner LEI (z. B. eine 5-jährige Laufzeit seiner LEI-Nummer) bei LEI Register bestellt und überträgt die LEI-Nummer während des vorausbezahlten Zeitraums zu einem anderen Dienstleister, wird der mehrjährige Laufzeitvertrag automatisch gekündigt.

2.2. Unabhängig von der Laufzeit der vom Kunden gekauften Verlängerung (2–5 Jahre) werden die LEI-Daten jährlich aktualisiert. Folglich ist das „nächste Verlängerungsdatum“ in der GLEIF-Datenbank in der Regel der Zeitpunkt der LEI-Ausstellung/letzten Verlängerung + 365 Tage, höchstens jedoch 425 Tage vor der nächsten Verlängerung.

2.3. Wenn ein Kunde eine LEI-Nummer für 1 Jahr beantragt, kann er sich für eine automatische jährliche Verlängerung seiner LEI-Nummer entscheiden.

2.3.1. Wenn sich ein Kunde für die automatische jährliche Verlängerung seiner LEI-Nummer entschieden hat, wird ihm 60 Tage vor dem „nächsten Verlängerungsdatum“ der LEI-Nummer die Gebühr berechnet. Die Zahlung wird von demselben Konto abgebucht, das für die erste Zahlung angegeben wurde. 

2.3.2. Der Kunde wird per E-Mail über die bevorstehende automatische Verlängerung informiert. Eine Änderung bzw. Aktualisierung der Daten oder die Stornierung der automatischen Verlängerung der LEI-Nummer kann innerhalb von 5 Tagen beantragt werden. Nach Ablauf der 5-Tage-Frist beginnt LEI Register mit dem Verlängerungsprozess. Nach Abschluss der Verlängerung erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail mit der Rechnung für die Ausführung der Verlängerung. Nach erfolgter Verlängerung der LEI-Nummer kann die Verlängerung nicht mehr rückgängig gemacht werden.

2.4. LEI Register ist uneingeschränkt berechtigt, die LEI-Nummer der juristischen Person zu verlängern und die Stammdaten in der GLEIF-Datenbank über die zuständige LOU zu aktualisieren.

2.4.1. Wenn es sich um eine eingetragene juristische Person handelt, sind LEI Register und die zuständige LOU berechtigt, die Stammdaten der juristischen Person auf der Grundlage des jeweiligen Handelsregisters zu aktualisieren.

2.4.2. Wenn sich die Daten der juristischen Person nicht über ein Handelsregister verifizieren lassen, werden LEI Register und die zuständige LOU das Bestmögliche versuchen werden, um die LEI-Nummer anhand der vorhandenen Daten zu verlängern. In diesem Fall werden die Daten zur Muttergesellschaft (Ebene 2) möglicherweise als nicht öffentlich eingestuft oder die Daten zur Fondsbeziehung nicht angezeigt. 

2.4.3.  Der Kunde verpflichtet sich, LEI Register im Falle einer Änderung von Daten, die nicht über das jeweilige Handelsregister validiert werden können, zu benachrichtigen und die entsprechenden aktualisierten Informationen bereitzustellen.

2.4.4. LEI Register kann den Kunden zwecks Bereitstellung aktualisierter Daten und/oder Dokumente kontaktieren (z. B. aktualisierte konsolidierte Abschlüsse, eine Ausnahme von der Meldepflicht, eine Vollmacht oder sonstige Informationen).

2.4.5. Wenn der Kunde die angeforderten Daten und/oder Dokumente nicht vorlegt, kann die LEI-Nummer nicht verlängert werden. Wenn aufgrund der Nichtbereitstellung der angeforderten Informationen durch den Kunden der LEI nicht verlängert werden kann, sind LEI Register und die entsprechende LOU nicht für etwaige Schäden im Zusammenhang mit dem LEI verantwortlich. Versäumt es der Kunde, die angeforderten Informationen innerhalb von 60 Tagen zu liefern, ist LEI Register zur Kündigung des Vertrags berechtigt.

3. Fast-track (Sofort-Service)

3.1. Der Sofort-Service steht ausschließlich neuen LEI-Kunden zur Verfügung. Der Sofort-Service richtet sich an juristische Personen, die im Handelsregister eingetragen sind und keine Daten zum Mutterunternehmen (Level-2-Daten) oder zu Fondsbeziehungen haben oder übermitteln können. Wenn der Kunde die Voraussetzungen für den Sofort-Service erfüllt, wird das Kontrollkästchen „Fast-Track“ auf der Bezahlseite angezeigt.

3.2. Wenn das Kontrollkästchen „Fast-Track“ auf der Bezahlseite nicht angezeigt wird, wurde keine Übereinstimmung zwischen der Registrierungsnummer des Unternehmens und der Handelsregister-Datenbank gefunden oder es wurden im Antrag Beziehungsdaten angegeben. In diesem Fall wird die LEI-Beantragung wie ein normaler Antrag behandelt.

3.3. LEI Register garantiert die Bereitstellung einer neuen LEI-Nummer innerhalb von 3 Stunden für Sofort-Service-Kunden.

3.4. LEI Register wird das Bestmögliche versuchen, um den LEI innerhalb des zugesagten Zeitrahmens bereitzustellen.

4. LEI-Zertifikat/Tag

4.1. Ein LEI-Zertifikat und -Tag sowie eine gedruckte Kopie des Zertifikats können auf der Bezahlseite hinzugefügt werden oder nach der Veröffentlichung der LEI-Daten auf dieser Website separat erworben werden. Das LEI-Zertifikat und -Tag sowie eine gedruckte Kopie des Zertifikats können separat gekauft werden. Suchen Sie dazu auf dieser Website im Abschnitt “LEI-Zertifikat und -Tag” nach der entsprechenden LEI-Nummer.

4.2. LEI Register sendet Ihnen das Zertifikat innerhalb von 7 Arbeitstagen in Papierform zu. Der Ausdruck wird an die offizielle Adresse der juristischen Person gesendet.

4.3. LEI Register behält sich das Recht vor, keinen neuen Ausdruck zu versenden, wenn der Kunde falsche Daten angegeben hat oder der Zustellung widerspricht.

5. Gebühren

5.1. Die Gebühren für die Bestellung einer neuen LEI-Nummer, die Übertragung oder Verlängerung einer LEI-Nummer finden Sie auf dieser Website im Abschnitt “Preisliste”. Die Kosten für eine neue LEI-Nummer umfassen die Erstregistrierung einer LEI-Nummer und ihre jährliche Verlängerung für den gewählten Zeitraum. Die Kosten für die Verlängerung einer bestehenden LEI-Nummer umfassen die jährliche Verlängerung der LEI-Nummer für den gewählten Zeitraum. Bei Bedarf ist die Übertragung einer LEI-Nummer kostenlos. Die angegebenen Kosten beinhalten die GLEIF-Gebühr. Die angegebenen Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Hat das Unternehmen eine für den europäischen Raum gültige USt-ID, dann wird keine Umsatzsteuer berechnet. Wir überprüfen die USt-ID über die MIAS-Suchmaschine. Wenn das Unternehmen keine gültige USt-ID hat, werden 19 % USt. auf den Preis erhoben.

5.2. Der Antragsteller kann gegen eine zusätzliche Gebühr zusätzliche Leistungen wählen.

5.2.1. Das Hinzufügen von Daten über Mutterunternehmen kostet 10 € pro Mutterunternehmen und Jahr.

5.2.2. Die Validierung von Fonddaten kostet 10 € pro Jahr.

5.2.3.  Wenn auf der Bezahlseite die Option „Fast-track“ angezeigt wird, ist sie bei mehrjährigen Vertragslaufzeiten kostenlos. Bei einjähriger Vertragslaufzeit wird eine zusätzliche Gebühr von 30 € für den Sofort-Service erhoben.

5.2.4. Die Preise für LEI-Zertifikat/Tag und gedruckte Kopie des Zertifikats finden Sie unter “LEI-Zertifikat und -Tag” nach der entsprechenden LEI-Nummer.

6. Rückerstattungen

6.1 Zur Beantragung einer Rückerstattung wenden Sie sich bitte an [email protected]. Anträge auf Rückerstattung und Stornierung können auch an die Adresse Uus 21-2, 10111, Tallinn, Estland gesendet werden.

6.2 Die Erstattung erfolgt innerhalb von 7 Tagen. Bitte beachten Sie, dass die Ausführung der Rückerstattung je nach Bank zeitlich variiert. Es kann bis zu 30 Tage dauern, bis die Rückerstattung eingeht.

6.3. LEI Register ist dazu berechtigt, eine Rückerstattungsgebühr von 30 € pro Rückerstattung zu erheben.

6.4. Der Kunde ist zur Beantragung einer Rückerstattung berechtigt, wenn er eine der unter Punkt 6.5 genannten Bedingungen nicht erfüllt.

6.5. LEI Register hat das Recht, Rückerstattungen in den folgenden Fällen abzulehnen:

6.5.1. Der Antrag gilt als verbindlich.

6.5.2. Die automatische Verlängerung einer LEI-Nummer ist abgeschlossen.

6.5.3. Der Kunde hat eine mehrjährige Verlängerung seiner LEI-Nummer bestellt (z. B. einen 5-Jahres-LEI) und stellt später fest, dass er keinen aktiven LEI mehr benötigt.

6.5.4. Der Kunde überträgt den LEI vor Ablauf des vorausbezahlten Verlängerungszeitraums an einen anderen Dienstleister.

6.5.5. Wenn der Kunde einen LEI überträgt und verlängert, der von einem anderen Dienstleister als LEI Register verwaltet wird, und das „nächste Verlängerungsdatum“ der LEI-Nummer mehr als 60 Tage zurückliegt, reduziert sich der Verlängerungszeitraum für den LEI um die entsprechenden Tage.

6.5.6. Durch die Anpassung des „nächsten Verlängerungsdatums“ für die LEI-Nummer einer internationalen Niederlassung an das „nächste Verlängerungsdatum“ der LEI-Nummer ihres Hauptsitzes reduziert sich der Verlängerungszeitraum um die entsprechenden Tage.

6.5.7. Bei Nichtbereitstellung der erforderlichen Informationen durch den Kunden innerhalb von 60 Tagen kann ein LEI nicht ausgestellt, verlängert oder übertragen werden. Zu den erforderlichen Informationen gehören unter anderem:

  • eine Vollmacht
  • ein Ermächtigungsnachweis
  • Dokumente, aus denen hervorgeht, wer die bevollmächtigten Vertreter der juristischen Person sind
  • ein Handelsregisterauszug
  • Dokumente, aus denen das Gründungsdatum der juristischen Person hervorgeht
  • Dokumente, aus denen hervorgeht, wann Änderungen an den Daten der juristischen Person vorgenommen wurden
  • Dokumente zur Überprüfung der Konsolidierung oder der Fondsbeziehungen
  • die LEI-Nummer des Hauptsitzes oder des Dachfonds
  • alle weiteren Dokumente/Informationen zur juristischen Person.

6.5.8. Nach der Überprüfung der übermittelten Daten des Mutterunternehmens (Level-2-Daten) wird festgestellt, dass mindestens eine der Mutterunternehmen nicht konsolidiert.

6.5.9. LEI Register liefert keinen LEI innerhalb von 3 Stunden für mehrjährige Sofort-Service-Kunden, da dieser Service für diese Kunden kostenlos ist.

6.5.10. Der Kunde lehnt die Zustellung des Ausdrucks seines LEI-Zertifikats ab oder er hat falsche Angaben gemacht.

6.6. Die im GLEIF RA Governance Framework dargelegte Erstattungsfrist wird entsprechend eingehalten.

7. Zusammenarbeit mit Drittanbietern

7.1. Beauftragung von Drittanbietern

Um Ihnen qualitativ hochwertige Leistungen anbieten zu können, beauftragt LEI Register je nach Erfordernis Drittanbieter mit der Bereitstellung bestimmter Funktionen im Rahmen unseres Leistungsangebots. Dazu gehören unter anderem Leistungen wie Website-Hosting, Kommunikation und andere Funktionen, die für die Erbringung unserer Leistungen erforderlich sind.

Beispiele für die Beauftragung von Drittparteien sind:

  • Website-Hosting-Dienste: Zur Pflege und zum Hosting unserer Online-Plattform.
  • Umfrage- und Feedback-Tools: Zur Erfassung von Kundenfeedback und zu Marktforschungszwecken.
  • Zahlungsabwicklungsdienste: Zur Abwicklung sicherer Zahlungstransaktionen.
  • Kommunikationsdienste: Zur Verwaltung von Nachrichtenkanälen für Kund:innen wie E-Mail- und Nachrichtendienste.
  • Einrichtung eines Ride-Kontos: Für den Zugriff der Benutzer:innen auf die Dienste der Ride-Plattform.

7.2. Zugriff auf Daten durch Drittanbieter

Um die von uns festgelegten Funktionen effektiv ausführen zu können, benötigen Drittanbieter möglicherweise Zugriff auf bestimmte Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben. Bei diesen Daten kann es sich um Unternehmensdaten, Nutzungsdaten und andere Informationen handeln, die für ihre Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich sind. Der diesen Drittanbietern gewährte Datenzugriff ist streng auf die Daten beschränkt, die für die Ausführung ihrer Dienste erforderlich sind, und unterliegt unseren Datenschutzrichtlinien und den jeweils geltenden Gesetzen.

7.3. Direkte Kommunikation mit Kund:innen

In manchen Fällen ist es erforderlich, dass Drittanbieter zur effizienten Ausführung unserer Leistungen direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Diese direkte Kommunikation erfolgt über verschiedene Kanäle wie Telefon, E-Mail oder andere Kommunikationswege. Ein Beispiel für ein solches Vorgehen ist die Einrichtung eines RIDE-Kontos auf der Plattform des Drittanbieters. In diesem Fall nimmt der Drittanbieter zur Einrichtung des Kontos oder zu Überprüfung möglicherweise Kontakt mit Ihnen auf.

7.4. Datenschutz und Datensicherheit

Wir verpflichten uns zur Einhaltung der höchsten Standards für Datenschutz und -sicherheit. Alle Drittanbieter werden einer strengen Prüfung unterzogen und sind an Vertraulichkeitsvereinbarungen und Datenschutzrichtlinien gebunden, die mit unseren Unternehmensstandards und gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmen.

7.5. Ihre Zustimmung

Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich mit der Beauftragung dieser wie vorstehend beschriebenen Drittanbieter einverstanden und stimmen ihr zu. Sie sind mit dem für die Bereitstellung unserer Dienste notwendigen Zugriff auf Ihre Daten durch diese Drittanbieter und ihrer direkten Kommunikation mit Ihnen einverstanden.

8. Geltendes Recht

8.1 Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit ihr, ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen entstehen, unterliegen der Rechtsprechung von England und Wales und werden nach dem dort geltenden Recht ausgelegt.

Schlussbedingungen

Der Kunde trägt die volle Verantwortung für alle Handlungen im Zusammenhang mit der LEI-Nummer, die der von ihm vertretenen juristischen Person zugeordnet ist. LEI Register übernimmt keinerlei Verantwortung für mögliche Schäden im Zusammenhang mit LEI-Nummern.

LEI Register agiert als LEI-Registrierungsstelle im Namen des Kunden und kooperiert bei Bestellung, Verlängerung, Übertragung und Aktualisierung von LEI-Nummern für ihre Kunden mit den von GLEIF akkreditierten LOU.

LEI Register behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an seinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Auf der Website von LEI Register können Sie jederzeit die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen: https://www.leinummer.de

RIDE

§ 1 Allgemeine Regelungen

(1) Das Unternehmen RIDE GmbH [Haus Watergate, Falckensteinstraße 49, 10997 Berlin, HRB 207634 B] (nachfolgend „RIDE“ oder „das Unternehmen“), vertreten durch Frau Christine Kiefer, bietet Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristischen Personen und Verbrauchern (nachfolgend „Nutzer“) im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit, die verschiedenen unter § 2 aufgeführten Leistungsmodule auf der von RIDE betriebenen Website ride.capital (nachfolgend: „Website“ oder „Plattform“) gemäß den Vorgaben dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen.

(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten abschließend die zwischen RIDE und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die von RIDE im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen; die jeweiligen Ausführungen zu „Konditionen“ auf der Website sind Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von RIDE schriftlich bestätigt werden. Mit Vertragsschluss gem. § 3 erkennt der Nutzer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als maßgeblich an. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers sind nicht Inhalt dieses Dienstvertrages, auch wenn Ihnen im Einzelnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(3) Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Nutzer von RIDE schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

§ 2 Leistungen des Unternehmens

(1) RIDE bietet über die Website/Plattform verschiedene Leistungen an, die im Detail auf der Website beschrieben sind. Die Leistungen der RIDE umfassen insbesondere:

a. RIDE-Plattform
RIDE bietet den Nutzern die Möglichkeit, ein Konto auf der Plattform zu eröffnen und Dokumente sowie eigene Daten, insbesondere hinsichtlich der eigenen Vermögenssituation, hochzuladen. RIDE erstellt dem Nutzer in Bezug auf die konkrete Vermögenssituation Auswertungen und Übersichten.

b. Gründungs-Service
RIDE bietet den Nutzern die Möglichkeit, über die Plattform - in Zusammenarbeit mit Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern - Kapitalgesellschaften zu gründen und diese weiterführend betreuen zu lassen. RIDE weist darauf hin, dass der Nutzer keinen Rechtsanspruch auf die Eröffnung eines Bank- oder Depotkontos hat.

c. Admin-Service
RIDE bietet im Rahmen des RIDE-Accounts und des Gründungs-Services in Zusammenarbeit mit ausgewählten Steuerberatern administrative und organisatorische Tätigkeiten für die Nutzer an und ermöglicht hierdurch einen unkomplizierten Datenaustausch über die RIDE Plattform.

d. Automatisierte Wertpapierverbuchung
In Zusammenarbeit mit ihren Partnersteuerberatern bietet RIDE eine automatisierte Wertpapierverbuchung für ausgewählte Broker an. Die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Auswertung ist die Eröffnung eines RIDE Accounts.

e. Coachings und Webinare
RIDE bietet für die Nutzer über die Plattform Coachings und Webinare durch Steuerberater, Rechtsanwälte, Vermögens- bzw. Anlageberater oder sonstige qualifizierte Berater zu ausgewählten Themen an.

(2) Die Plattform verfügt über ein integriertes, teilautomatisiertes Nachrichtensystem zwecks Vereinfachung der Kommunikation zwischen RIDE und den Nutzern wie auch über umfangreiche Funktionalitäten zur Verwaltung und Überwachung aller laufenden Geschäftstransaktionen.

(3) RIDE führt keine Rechts- Steuer- oder Anlageberatung durch. Durch die Zusammenarbeit mit Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Anlageberatern bzw. Vermögensverwaltern werden diese Leistungen für den Nutzer durch qualifizierte Berater über die Plattform angeboten.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellungen der Dienstleistungen von RIDE auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (Invitatio ad offerendum) dar.

(2) Durch Anklicken des „Jetzt beauftragen“-Buttons im letzten Schritt des jeweiligen Bestellprozesses gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zur Buchung der in der Bestellübersicht angezeigten Dienstleistung ab. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhält der Nutzer eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme des Vertragsangebots darstellt. Ein Vertrag zwischen dem Nutzer und RIDE kommt zustande, sobald RIDE die Bestellung durch eine gesonderte E-Mail annimmt.

§ 4 Nutzung der RIDE Plattform

(1) Die Website wird gehosted von HubSpot Inc., 25 First Street, 2nd Floor, Cambridge, MA 02141 United States. Die RIDE Plattform wird gehosted von Amazon Web Services EMEA 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg.

(2) Die Kommunikation mit dem Nutzer erfolgt grundsätzlich per E-Mail und der RIDE- Plattform, sowie über unseren telefonischen Kundensupport.

(3) Die nachträgliche Änderung von Stammdaten im RIDE Account erfolgt über eine textförmliche Mitteilung an den Kundensupport von RIDE.

§ 5 Pflichten der Nutzer

(1) Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm gegenüber RIDE gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Der Nutzer verpflichtet sich, RIDE alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen und RIDE - sofern erforderlich – bei der Ausführung der Dienstleistung zu unterstützen.

(2) Der Nutzer sorgt dafür, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Registrierung erreichbar und ein Empfang von E-Mails nicht unmöglich ist. Reagiert der Nutzer auf zeitsensitive Anfragen und/oder Aufforderungen der RIDE in Zusammenhang mit der Leistungserbringung der gebuchten Dienstleistungen schuldhaft nicht nach Ablauf einer angemessenen Frist, behält sich RIDE vor, den entstandenen Schaden geltend zu machen.

(3) Bei einem Missbrauch des RIDE Accounts, einem entsprechenden Verdacht oder Verlust besteht eine Anzeigepflicht, die über E-Mail erfolgen kann. Unter Missbrauch ist ebenfalls die Weitergabe von Inhalten (z.B. Verträgen, exklusiven Informationen oder Informationen, die als solche gekennzeichnet sind) zu verstehen. Unterbleibt eine Anzeige, behält sich RIDE vor, den entstandenen Schaden geltend zu machen.

(4) Der Nutzer hat entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die über den RIDE Account bereitgestellten Informationen regelmäßig und ordnungsgemäß zu sichern, eigene Sicherungskopien zu erstellen und bei Verlust der Daten eigenständig für deren Wiederherstellung zu sorgen.

§ 6 Haftung

RIDE haftet auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund entsprechend diesen Bestimmungen:

(1) Die Haftung für Schäden, die von RIDE oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichem Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt.

(2) Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist die Haftung auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von RIDE oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt.

(3) Unbegrenzt der Höhe nach ist die Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden von RIDE zurückzuführen sind.

(4) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet das RIDE, wenn keiner der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Der Begriff der Kardinalpflicht bezeichnet dabei abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(5) Jede weitere Haftung von RIDE auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Haftung ohne Verschulden ausgeschlossen.

(6) Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von RIDE als auch auf ein Verschulden vom Nutzer zurückzuführen, muss sich letzterer sein Mitverschulden anrechnen lassen.

§ 7 Zahlungsbedingungen

(1) Der jeweils auf der Website ausgewiesene Preis wird innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Die Bezahlung erfolgt mittels Banküberweisung. Unsere Bankverbindung lautet:

RIDE GmbH
Berliner Sparkasse
IBAN DE46 1005 0000 0190 8425 55

(2) Die Zahlungsverpflichtung entsteht für die jeweils gebuchte Leistung auch dann, wenn ohne Verschulden von RIDE die vertragsgegenständliche Leistung nicht (vollständig) erbracht werden kann oder erbracht werden soll.

§ 8 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er beginnt mit dem Vertragsschluss nach § 3.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere

a. der Verstoß eines Nutzers gegen die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigem geltenden Recht, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;

b. die deliktische Handlung eines Nutzers oder der Versuch einer solchen, z.B. Betrug;

c. der Verzug des Nutzers mit der Zahlungspflicht gemäß der vom Nutzer gem. § 6 zu leistenden Zahlung um mehr als sechs Wochen;

d. andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von RIDE liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.

(4) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail an die folgende Adresse wahren die Schriftform: [email protected].

§ 9 Abtretung und Aufrechnung

(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit RIDE an Dritte ist ausgeschlossen, außer RIDE stimmt einer Übertragung schriftlich zu.

(2) Zur Aufrechnung gegenüber RIDE ist der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.

§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z.B. Unterlagen, Informationen) oder Daten, die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern alle Gegenstände und Passwörter so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

(2) Im Übrigen gelten die Belehrungen unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Widerrufsrecht

Als Verbraucher steht dem Nutzer nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Belehrung ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Berlin, sofern der Nutzer Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

 

WIDERRUFSBELEHRUNG
WIDERRUFSRECHT

Sofern der Nutzer Verbraucher ist, hat dieser bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts oder eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das RIDE entsprechend dem gesetzlichen Muster nachfolgend informiert:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (RIDE GmbH, Haus Watergate, Falckensteinstraße 49, 10997 Berlin, [email protected], +49 30 629 373 00) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
RIDE wird bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig; nicht ausgeschlossen ist, dass bereits gewährte Leistungen nach Art und Umfang in Rechnung gestellt werden können.

 

FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der den Anteil der bis zum Zeitpunkt, an dem Sie uns von der Ausübung Ihres Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Darüber hinaus informieren wir Sie nachfolgend über das Muster-Widerrufsformular nach den gesetzlichen Regelungen:

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An: RIDE GmbH, Haus Watergate, Falckensteinstraße 49, 10997 Berlin, [email protected]
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung Admin-Service/Gründungs-Service/WepPa(*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum
______
(*) Unzutreffendes streichen

Vertrag

über die Verarbeitung personenbezogener Daten

im Sinne des Art. 28 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)

– Auftragsverarbeitungsvertrag –

im Auftrag von Nutzern (Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristischen Personen und Verbrauchern) der RIDE Plattform und von RIDE Produkten

 

– Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO –

– nachfolgend „Auftraggeber“ genannt –

 

durch die

RIDE GmbH

Falkensteinstraße 49

10997 Berlin

 

– Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO –

 

§ 1 Gegenstand und Dauer der Auftragsverarbeitung

¹Details zum Gegenstand und der Dauer der Verarbeitung ergeben sich jeweils aus dem geschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen: Admin-Service, Wertpapierverbuchungs-Service, Gründungs-Service sowie den Kauf einer Vorratsgesellschaft oder den Erwerb von nicht börsennotierten Unternehmensanteilen (nachfolgend Hauptvertrag genannt). ²Vorliegender Vertrag ist rechtlich unselbständig und teilt das rechtliche Schicksal des Hauptvertrags; eine Kündigung des Hauptvertrags bewirkt automatisch auch eine Kündigung dieses Vertrags. ³Es ist den Parteien bewusst, dass ohne Vorliegen eines gültigen Auftragsverarbeitungsvertrags keine (weitere) Auftragsverarbeitung durchgeführt werden darf. ⁴ Eine isolierte ordentliche Kündigung dieses Vertrags ist ausgeschlossen.

§ 2 Konkretisierung des Auftragsinhalts

(1) Art der Verarbeitung

¹Im Rahmen des Auftrags werden personenbezogene Daten durch den Auftragnehmer im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO verarbeitet. ²Im Einzelnen handelt es sich dabei um das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, die Verknüpfung oder das Löschen.

(2) Zweck der Verarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgendem Zweck:

  • Zur Verbuchung der Wertpapiertransaktionen mit der RIDE-Software
  • Zur Erstellung des Kundenprofils

(3) Ort der Verarbeitung

¹Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet grundsätzlich in Deutschland statt. ²Jede Verlagerung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder ein Drittland bedarf einer dokumentierten Weisung des Auftraggebers. ³Eine Verlagerung in ein Drittland darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO sowie die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer gemäß der EU-Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlements und des Rates erfüllt sind.

 

(4) Art der Daten

Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten/-kategorien:

  • Personenstammdaten
  • Kontakt-/Kommunikationsdaten (z. B. Telefon, Email)
  • Auskunftsangaben (von Dritten, z. B. Auskunfteien, oder aus öffentlichen Verzeichnissen)
  • Steuerliche Daten und Vermögensdaten
  • Depotdaten

 

(5) Kategorien betroffener Personen

Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen:

  • Kunden bzw. Mandanten
  • Gesellschafter und Geschäftsführer
  • Endkunden

 

§ 3 Technische und organisatorische Maßnahmen

(1) ¹Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. ²Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. ³Soweit die Prüfung bzw. ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

(2) ¹Der Auftragnehmer hat die Sicherheit gem. Art. 28 Abs. 3 lit. c und lit. e Hs. 1, Art. 32 DSGVO, insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, 2 DSGVO, herzustellen. ²Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme und Dienste. ³Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DSGVO zu berücksichtigen.

(3) ¹Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. ²Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. ³Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. ⁴Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

§ 4 Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers gem. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO

Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags eigene gesetzliche Pflichten eines Auftragsverarbeiters; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:

  1. ¹Soweit gesetzlich verpflichtet, benennt der Auftragnehmer eine fachkundige und zuverlässige Person als Beauftragten für den Datenschutz, die ihre Tätigkeit gemäß Art. 39, 38 DSGVO ausübt. ²Die Kontaktdaten des benannten Datenschutzbeauftragten werden dem Auftraggeber zum Zwecke der direkten Kontaktaufnahme mitgeteilt. ³Sofern der Auftragnehmer nicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist, benennt er einen Ansprechpartner für Datenschutzangelegenheiten, dessen Kontaktdaten dem Auftraggeber zum Zwecke der direkten Kontaktaufnahme mitgeteilt werden. ⁴Sämtliche Änderungen in der Person des Datenschutzbeauftragten bzw. des Ansprechpartners sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
  2. Der Auftragnehmer gewährleistet gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b DSGVO, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden.
  3. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung (Art. 29, 32 Abs. 4 DSGVO) des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind.
  4. Der Auftragnehmer gewährleistet die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. c, Art. 32 DSGVO.
  5. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer (und ggf. deren Vertreter) arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen (Art. 31 DSGVO).
  6. ¹Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über aufsichtsbehördliche Kontrollhandlungen und Maßnahmen zu informieren, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. ²Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt.
  7. Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen.
  8. Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird.
  9. Der Auftragnehmer gewährleistet die Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach § 6 dieses Vertrags.

§ 5 Unterauftragsverhältnisse gem. Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. d DSGVO i.V.m. Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO

(1) ¹Als Unterauftragsverhältnisse sind Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. ²Nicht als Unterauftragsverhältnisse sind dagegen solche Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. ³Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen oder Bewachungsdienste. ⁴Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, auch bei von Dritten erbrachten Nebenleistungen Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. ⁵Die Wartung und Pflege von IT-Systemen oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogene Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.

(2) In Übereinstimmung mit der Regelung des Art. 28 Abs. 2 S. 1 DSGVO nimmt der Auftragnehmer keinen weiteren Auftragsverarbeiter (Unterauftragnehmer, Sub-Unterauftragnehmer) ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Auftraggebers in Anspruch, wobei die Bestimmungen zu Unterauftragsverhältnissen sowohl für den Unterauftragnehmer als auch für sämtliche in der Folge in Anspruch genommenen weiteren (Sub-)Unterauftragnehmer (entsprechende) Anwendung finden.

(3) Der Auftraggeber stimmt hiermit der Beauftragung nachfolgender Unterauftragnehmer zu:

Name/Firma Anschrift/Land (Teil-)Leistung
DRACOON GmbH Galgenbergstraße 2a, 93053 Regensburg Speicherung der hochgeladenen Dokumente
DocuSign Inc. 221 Main Street, Suite 1000, San Francisco, CA 94105, USA Unterzeichnung der Vertragsdokumente
HubSpot Inc. 25 First Street, 2nd Floor, Cambridge, MA 02141, USA Verarbeitung und Speicherung der Daten
Amazon Web Services Inc. 410 Terry Avenue North, Seattle WA 98109, USA Cloud-Anbieter zur Speicherung der Daten

(4) ¹Der Auftraggeber genehmigt hiermit in allgemeiner Weise die Inanspruchnahme weiterer Auftragsverarbeiter (Unterauftragnehmer) durch den Auftragnehmer. ²Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter informieren. ³Dem Auftraggeber steht im Einzelfall ein Recht zu, schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die Beauftragung eines potenziellen weiteren Auftragsverarbeiters zu erheben. ⁴Ein Einspruch darf vom Auftraggeber nur aus wichtigem, dem Auftragnehmer nachzuweisenden Grund erhoben werden. ⁵Soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung Einspruch erhebt, erlischt sein Einspruchsrecht bezüglich der entsprechenden Beauftragung. ⁶Verweigert der Auftraggeber durch seinen Einspruch die Zustimmung aus anderen als aus wichtigen Gründen, kann der Auftragnehmer diesen Vertrag wie auch gegebenenfalls den Hauptvertrag zum Zeitpunkt des geplanten Einsatzes des Unterauftragnehmers kündigen.

(5) ¹Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen 2erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. Insbesondere obliegt es dem Auftragnehmer, seine datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 4 S. 1 DSGVO auf den weiteren Auftragsverarbeiter zu übertragen.

(6) ¹Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. 2Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne des Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.

(7) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.

§ 6 Kontrollrechte des Auftraggebers gem. Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. h DSGVO

(1) ¹Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer, die nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zum Auftragnehmer stehen dürfen, durchführen zu lassen. ²Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

(2) ¹Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DSGVO überzeugen kann. ²Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.

(3) Der Nachweis solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann erfolgen durch

  1. die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DSGVO;
  2. die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 DSGVO;
  3. aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z. B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) und/oder
  4. eine geeignete Zertifizierung durch ein IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z. B. nach dem BSI-Grundschutz).

§ 7 Unterstützungs- und Mitteilungspflichten des Auftragnehmers gem. Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. e und f DSGVO

(1) ¹Der Auftraggeber ist für die Wahrung der Rechte der betroffenen Person verantwortlich. ²Vor diesem Hintergrund ist der Auftragnehmer gleichwohl verpflichtet, den Auftraggeber abhängig von der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei seiner, des Auftraggebers, Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III der DSGVO genannten Rechte der betroffenen Person, das heißt bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen in Bezug auf die Informationspflichten des Auftraggebers gegenüber den betroffenen Personen, deren Auskunftsrecht, ihrem Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie damit im Zusammenhang stehenden Mitteilungspflichten des Auftraggebers, dem Widerspruchsrecht oder auf automatisierte Entscheidungen einschließlich Profiling zu unterstützen, wenn die betroffene Person entsprechende Rechte geltend macht. ³Soweit sich die betroffene Person zwecks Geltendmachung eines Rechts unmittelbar an den Auftragnehmer wendet, leitet dieser die Anfragen der betroffenen Person unverzüglich an den Auftraggeber weiter.

(2) ¹Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Auftragsverarbeitung und der dem Auftragnehmer zur Verfügung stehenden Informationen außerdem bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DSGVO genannten Pflichten, also bei der Erfüllung seiner, des Auftraggebers, gesetzlichen Verpflichtungen zur Datensicherheit, zur Meldung von Datenpannen an die Aufsichtsbehörden und die betroffenen Personen, zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie zur vorherigen Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde, sofern dies im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist. ²Der Auftragnehmer und der Auftraggeber arbeiten auf Anfragen der zuständigen Aufsichtsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.

§ 8 Weisungsbefugnis des Auftraggebers

(1) ¹Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt, zu einer anderweitigen Verarbeitung verpflichtet ist (Art. 28 Abs. 3 S. 3 lit. a, Art. 29 DSGVO). ²Im Falle einer solchen Verpflichtung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

(2) ¹Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Auftragsverarbeitung im Einklang mit den Weisungen des Auftraggebers erfolgt. ²Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen diesen Vertrag oder das geltende Datenschutzrecht verstößt, hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren; nach einer entsprechenden Mitteilung an den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung der Weisung bis zu einer Bestätigung oder Änderung der Weisung durch den Auftraggeber auszusetzen. ³Die Parteien stimmen darin überein, dass die alleinige Verantwortung für die weisungsgemäße Verarbeitung beim Auftraggeber liegt.

(3) ¹Die Weisungen des Auftraggebers erfolgen grundsätzlich in Schrift- oder Textform. ²Bei Bedarf kann der Auftraggeber Weisungen auch (fern-)mündlich erteilen. ³(Fern-)Mündlich erteilte Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich in Schrift- oder Textform.

§ 9 Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten gem. Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. g DSGVO

(1) ¹Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. ²Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.

(2) ¹Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. ²Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. ³Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.

(3) ¹Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. ²Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

(1) ¹Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. ²Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln.

(2) Sollte Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.

(3) ¹Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich. ²Dies gilt in gleicher Weise für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

(4) Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.

(5) Dieser Vertrag gilt auch, wenn und soweit Behörden oder Gerichte abweichend eine gemeinsame Verantwortlichkeit der Vertragsparteien nach Art. 26 DSGVO annehmen.

(6) ¹Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrags im Ganzen hiervon unberührt. ²An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. ³Sollte sich der Vertrag als lückenhaft erweisen, so gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrags entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

(7) Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner internationalen Verweisungsnormen.

(8) Ausschließlicher Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.