Welche Dokumente sind für die LEI-Beantragung erforderlich?

Die für eine LEI-Beantragung erforderlichen Dokumente variieren je nach Art des Unternehmens. Bei der Beantragung eines LEI werden die im Registrierungsantrag angegebenen Daten mit den von der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) akkreditierten Registern abgeglichen.

Bei der Beantragung eines LEI für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaften (KG) oder ähnliche im Handelsregister eingetragene juristische Personen sind keine zusätzlichen Unterlagen zum Antragsformular erforderlich.

Bei der Verifizierung durch die LOU werden Angaben aus dem jeweils zuständigen Handelsregister verwendet, das die vollständigen Daten des ansässigen Unternehmens enthält.

Bei zusätzlich erforderlichen Unterlagen für die LEI-Beantragung werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.


Vollmacht

Ein Dokument, das wir häufig zur Unterzeichnung versenden, ist die Vollmacht. Dieses Dokument ist erforderlich, wenn der Antragsteller nicht in den von GLEIF akkreditierten Registern aufgeführt ist und wir die Unterschrift einer bevollmächtigten Person für den Antrag benötigen. Ein weiterer Fall, in dem wir eine Vollmacht anfordern, ist ein Übertragungsantrag.

Die Vollmacht kann innerhalb von Sekunden digital unterzeichnet werden. Sie können den Link zur Unterzeichnung auch einfach an die entsprechende Person weiterleiten.


Kein Handlungsbevollmächtigter

Wenn Ihr Name nicht als aktiver Funktionsträger in den Daten der Handelsregisters aufgeführt ist, Sie aber befugt sind, in ihrem Namen zu handeln, müssen Sie einen Nachweis für diese Befugnis erbringen. Dies kann durch die Vorlage von entsprechenden Unterlagen geschehen, aus denen hervorgeht, wer als Handlungsbevollmächtigter die juristische Person vertreten darf.

Derartige Unterlagen sind beispielsweise Protokolle der Vorstandssitzung, Vollmachtsurkunden und Satzungen.


Unternehmen, die zusätzliche Informationen bereitstellen müssen

  1. Untergeordnete Unternehmen: Wenn ein anderes Unternehmen Mehrheitsanteile an Ihrem Unternehmen besitzt (in der Regel über 50 %) und die Muttergesellschaft die Konten konsolidiert, müssen Sie dem Registrierungsformular den aktuellen Finanzkonsolidierungsbericht der Muttergesellschaft als Nachweis für die Beziehung beifügen.

  2. Fonds, Stiftungen oder andere juristische Personen: Wenn die juristische Person nicht im Handelsregister eingetragen ist, bitten wir Sie, ein entsprechendes Dokument vorzulegen, aus dem der offizielle Name, die offizielle Adresse, das Gründungsdatum und die Namen der zeichnungsberechtigten Personen eindeutig hervorgehen. Im Falle einer Stiftung ist zur Bestätigung der Daten die Vorlage der Stiftungsurkunde erforderlich.
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