Legal Entity Identifier – Bewerben Sie sich für LEI
Die letzte Weltwirtschaftskrise, die im Jahr 2007 ihren Anfang nahm, war vor allem eine Bankenkrise, entstanden durch Finanzderivate im Immobiliensektor, die letztlich den Ruin hunderttausender Kleinanleger und Hausbesitzer verursachten. Auf den Finanzmärkten war Transparenz erforderlich, um zu verhindern, dass eine ähnliche Krise jemals wieder auftritt. Die Schaffung eines Legal Entity Identifier war eine Lösung dafür.
Im Jahr 2009 wurde auf dem G20-Gipfel in London der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board) FSB ins Leben gerufen. Er trat die Nachfolge des seit 1999 bestehenden Financial Stability Forums (FSF) an, jedoch mit einem breiteren Mandat versehen und einem festen Sitz in Basel, Schweiz. Das FSB ist mit verschiedenen Aufgaben betraut, die im Kern darauf ausgerichtet sind, das globale Finanzsystem sicherer zu machen. Dazu gehört die Gründung der GLEIF im Jahre 2012, der Global Legal Entity Identifier Foundation. Die GLEIF wiederum erteilt in den verschiedenen Ländern der Erde Zulassungen für Registrierungsstellen, bei denen sich juristische Personen für den Erhalt einer LEI, einer Legal Entity Identifier bewerben können.
Was ist eine Legal Entity Identifier?
Bei der Legal Entity Identifier handelt es sich um eine Nummer, die durch ihre Zusammensetzung die eindeutige Identifikation einer sogenannten juristischen Person im Zuge von Handelsgeschäften zulässt und dies weltweit.
Der Zweck der Legal Entity Identifier, die im Jahre 2012 eingeführt wurde, besteht darin, das Unternehmen, die Finanzinstrumente handhaben, identifizierbar sind. Das bedeutete zunächst nur, dass die direkt an Finanzgeschäften beteiligten Partien durch die Legal Entity Identifier erkennbar waren. Handelten diese Firmen im Auftrag Dritter, so waren diese nicht erkennbar.
Mit Inkrafttreten der europäischen Finanzmarktverordnung im Jahr 2018 wurde die Pflichtnutzung der Legal Entity Identifier auch auf juristische Personen in der EU ausgeweitet, die Firmen beauftragen, in ihrem Namen oder für sie Finanzgeschäfte zu tätigen. Entsprechend der Verordnung müssen Wertpapierfirmen, die Finanzinstrumente nutzen, jedes Geschäft der zuständigen Aufsichtsbehörde ihres Landes melden, inklusive der Legal Entity Identifier aller daran beteiligten Unternehmen und juristischen Personen. Letztendlich erlaubt die Legal Entity Identifier die völlige Transparenz von Finanzgeschäften, was wiederum den Aufsichtsorganen die Möglichkeit gibt, beispielsweise gefährliche Finanzmarktentwicklungen zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu treffen. Es ist anzunehmen, das mit der Legal Entity Identifier und der europäischen Finanzmarktverordnung die Weltwirtschaftskrise von 2007 / 2008 nicht oder nur lokal begrenzt stattgefunden hätte.
Was ist eine juristische Person?
Eine juristische Person ist nicht wirklich eine Person, sie wird aber von wirklichen Personen vertreten. Nach deutschem, schweizer und österreichischem Recht sind alle Organisationen, die in einem Handels-, Stiftungs- oder Vereinsregister eingetragen sind, juristische Personen. Sie werden durch die sogenannten Organwalter vertreten, etwa den Geschäftsführer eines Unternehmens, den Stiftungsratvorsitzenden oder auch den Vereinsvorsitzenden. Wenn diese juristischen Personen jetzt mit Finanzinstrumenten Geschäfte machen möchten, benötigen sie einen LEI, einen Legal Entity Identifier, der über das LEI-Register angefordert werden kann.
Was sind denn Finanzinstrumente?
In Deutschland ist im § 1, Absatz 11 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) vorgegeben, was Finanzinstrumente sind.
Dazu gehören unter anderem Aktien, Anteilsscheine, Vermögensanlagen, Derivate, Devisen, Schuldtitel und selbst Kryptowerte. Nun ist es nicht so, dass die Pflicht zur Angabe einer Legal Entity Identifier durch eine juristische Person nur dann notwendig wäre, wenn zum Beispiel direkt Aktien erworben werden. Die Pflicht zur Angabe einer Legal Entity Identifier besteht auch dann, wenn bei dem vordergründigen geschäftlichen Vorgang erst in quasi zweiter Reihe Finanzinstrumente zum Einsatz kommen. So etwa beim Abschluss einer Versicherung, bei der etwaige Schadens- oder Auszahlungsforderungen über Gelder erfolgen, die zuvor im Finanzmarkt investiert waren.
In der Praxis bedeutet dies, dass keine Firma, kein eingetragener Verein und keine Stiftung ohne eine Legal Entity Identifier auskommt, wenn es darum geht, mit den Finanzen gesetzeskonform umzugehen, es sei denn, das Vereinsvermögen, das Firmenkapital oder die Stiftungseinlagen werden unter der Matratze der jeweiligen Organwalter aufbewahrt.
Wie und wo ist eine Legal Entity Identifier Nummer erhältlich?
Es ist ganz einfach, einen LEI mit LEI Register zu beantragen.
Füllen Sie einfach das Antragsformular aus und erhalten Sie Ihren Legal Entity Identifier in Stunden.